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Wird Psychotherapie von allen Krankenkassen bezahlt?

Psychotherapeutische wie auch neuropsychologische Untersuchungs- und Behandlungsleistungen sind in unseren Praxen generell erstattungsfähig. Der Patient* kann sich direkt, d.h. ohne ärztliche Überweisung an uns wenden.

Hat er mit einer der von ihm gewünschten Praxis einen Termin für ein Erstgespräch verbindlich vereinbart, stehen bis zu drei sog. „Psychotherapeutische Sprechstunden“ von jeweils 50 Minuten zur Verfügung, in denen der Therapeut* das Vorliegen einer mittels Psychotherapie oder neuropsychologischen Therapie behandlungsbedürftigen Erkrankung feststellt und prüft, ob eine ambulante Behandlung angezeigt ist bzw. ob ggf. andere Hilfsmaßnahmen bzw. -angebote als geeignet zu empfehlen sind. Wird eine ambulante Behandlung angestrebt, erfolgt im Vorfeld konsiliarisch eine Abklärung eventuell vorhandener körperlicher Beschwerden.

* Der besseren Lesbarkeit wegen verwenden wir nur die männliche Form. Dies gilt auch für Patientinnen/Therapeutinnen

Behandlungsangebote:

  • klinische Persönlichkeits- und Leistungsdiagnostik
  • Einzel- und Gruppenpsychotherapie für Erwachsene, Jugendliche und Kinder
  • Lehrtherapie für ärztliche und Psychologische Psychotherapeuten
  • Einzelsupervision / Supervision von Teams
  • Anleitung von Balint-Gruppenarbeiten (durch Ärztekammer und KV anerkannt)
  • Anleitung von Qualitätszirkeln (durch Ärztekammer und KV anerkannt)
  • Einzelintensivtherapie (14 Tage, 30 Sitzungen)
  • Gruppentherapie

Welche Therapieverfahren werden praktiziert?

  • Verhaltenstherapie
  • tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  • analytische Psychotherapie / Psychoanalyse
  • neuropsychologische Therapie

Welche Therapiemethoden können Anwendung finden?

  • Entspannungstherapie /Übungsverfahren
  • traumatherapeutische Techniken (z.B. EMDR)
  • Gesprächspsychotherapie**
  • analytische Körperpsychotherapie
  • Imaginative Körperpsychotherapie
  • körperorientierte Psychotherapie mit gehörlosen Patienten**
  • Hippotherapie**

**Therapiemethode ist im System der Gesetzlichen Krankenversicherung (noch) nicht anerkannt und daher nur per Selbstzahler möglich

Welche Autorisierung besitzen:

Dr. päd. Karin Hübener Christoph Hübener
im Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung M-V (www.kvmv.de) als approbierte Psychologische Psychotherapeuten mit der Nummer
7869017 7869011
eingetragen und für folgende Behandlungsverfahren zugelassen
Verhaltenstherapie Verhaltenstherapie
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Neuropsychologische Therapie Analytische Psychotherapie
Berufsbezeichnung:

Psychologische(r) Psychotherapeut(in) erworben in der Bundesrepublik Deutschland, nach deren Gesetzen

Approbation beim Sozialministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern Anschrift: Sozialministerium M-V Postfach, 19048 Schwerin

Psychotherapeutenkammer: Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer, Kickerlingsberg 16, 04105 Leipzig

Weitere Qualifikationen als:

  • Supervisorin (BDP)
  • Klinische Neuro­psychologie (GNP) (Weiter­bildungs­befugnis der OPK für Supervision)
  • Moderatorin für Qualitätszirkel der KV MV
  • Psychoanalytiker
  • Lehrtherapeut und Supervisor des Institutes für Psychotherapie und Psychoanalyse MV mit Sitz in Rostock (IPPMV)
  • analytischer Körper­psychotherapeut
  • Balint­gruppen­leiter der Deutschen Balint­gesellschaft
  • Supervisor der Ostdeutschen Psycho­therapeuten­kammer
  • Moderator für Qualitätszirkel der KV MV

Ausfallhonorar

Unsere Praxen werden ausschließlich nach dem Bestellsystem geführt. Das bedeutet, dass für den Patienten keine oder fast keine Wartezeiten entstehen. Die miteinander vereinbarte Zeit ist für den Patienten reserviert, d.h. dass wir in dieser Zeit dem Patienten vollauf und in Ruhe zur Verfügung stehen. Das bedeutet aber auch für den Patienten, dass er sich verpflichten muss - wenn er den Termin, gleich aus welchen Gründen, nicht einhalten kann - spätestens 3 Arbeitstage vorher abzusagen. Anderenfalls wird von uns die ungenutzte Zeit dem Patienten in Rechnung gestellt. In dem Falle berechnen wir dem Patienten die Sitzung privat. Es sei denn wir konnten die Stunde noch kurzfristig mit einem anderen Patienten besetzen. Die Höhe des Ausfallhonorars für eine Sitzung beträgt 80,00 €.
Das Ausfallhonorar wird von keiner Kasse zurückerstattet, sondern ist selbst zu zahlen.

Welche beruflichen Regelungen gelten?

1. Psychotherapeutengesetz (PsychThG)
2. Psychotherapie-Richtlinien
3. Psychotherapie-Vereinbarung (EK und PK)
4. Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP)

Welche Krankheits- und Störungsbilder können behandelt werden?

  • neurotische und funktionelle Störungen sowie psychosomatische Erkrankungen
  • Angsterkrankungen
  • depressive Störungen
  • Verhaltensstörungen mit Suchtcharakter
    - Essstörungen
    - Arbeits-, Lern- und Leistungsstörungen
    - Alkohol-, Drogen- und Medikamentenmissbrauch bzw. abhängigkeit (nach erfolgter Entgiftung bei bestehender Abstinenz)
  • Sexualstörungen
  • Zwangsstörungen
  • hirnorganisch bedingte Störungen der Kognition, des Erlebens, Verhaltens und der Motivation
  • Persönlichkeits- und Selbstwertstörungen
  • Befindlichkeits- und Leistungsstörungen im Zusammenhang mit
    - Partnerschafts- und Ehekonflikten
    - Trennungs- und Scheidungsfolgen
    - Konflikten im Arbeitsleben