Psychotherapeutische wie auch neuropsychologische Untersuchungs- und Behandlungsleistungen sind in unseren Praxen generell erstattungsfähig. Der Patient* kann sich direkt, d.h. ohne ärztliche Überweisung an uns wenden.
Hat er mit einer der von ihm gewünschten Praxis einen Termin für ein Erstgespräch verbindlich vereinbart, stehen bis zu drei sog. „Psychotherapeutische Sprechstunden“ von jeweils 50 Minuten zur Verfügung, in denen der Therapeut* das Vorliegen einer mittels Psychotherapie oder neuropsychologischen Therapie behandlungsbedürftigen Erkrankung feststellt und prüft, ob eine ambulante Behandlung angezeigt ist bzw. ob ggf. andere Hilfsmaßnahmen bzw. -angebote als geeignet zu empfehlen sind. Wird eine ambulante Behandlung angestrebt, erfolgt im Vorfeld konsiliarisch eine Abklärung eventuell vorhandener körperlicher Beschwerden.
* Der besseren Lesbarkeit wegen verwenden wir nur die männliche Form. Dies gilt auch für Patientinnen/Therapeutinnen
**Therapiemethode ist im System der Gesetzlichen Krankenversicherung (noch) nicht anerkannt und daher nur per Selbstzahler möglich
Dr. päd. Karin Hübener | Christoph Hübener |
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im Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung M-V (www.kvmv.de) als approbierte Psychologische Psychotherapeuten mit der Nummer | |
7869017 | 7869011 |
eingetragen und für folgende Behandlungsverfahren zugelassen | |
Verhaltenstherapie | Verhaltenstherapie |
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie | Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie |
Neuropsychologische Therapie | Analytische Psychotherapie |
Berufsbezeichnung: Psychologische(r) Psychotherapeut(in) erworben in der Bundesrepublik Deutschland, nach deren Gesetzen Approbation beim Sozialministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern Anschrift: Sozialministerium M-V Postfach, 19048 Schwerin Psychotherapeutenkammer: Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer, Kickerlingsberg 16, 04105 Leipzig |
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Unsere Praxen werden ausschließlich nach dem Bestellsystem geführt. Das bedeutet, dass für den Patienten keine oder fast keine Wartezeiten entstehen. Die miteinander vereinbarte Zeit ist für den Patienten reserviert, d.h. dass wir in dieser Zeit dem Patienten vollauf und in Ruhe zur Verfügung stehen. Das bedeutet aber auch für den Patienten, dass er sich verpflichten muss - wenn er den Termin, gleich aus welchen Gründen, nicht einhalten kann - spätestens 3 Arbeitstage vorher abzusagen. Anderenfalls wird von uns die ungenutzte Zeit dem Patienten in Rechnung gestellt. In dem Falle berechnen wir dem Patienten die Sitzung privat. Es sei denn wir konnten die Stunde noch kurzfristig mit einem anderen Patienten besetzen. Die Höhe des Ausfallhonorars für eine Sitzung beträgt 80,00 €.
Das Ausfallhonorar wird von keiner Kasse zurückerstattet, sondern ist selbst zu zahlen.
1. Psychotherapeutengesetz (PsychThG)
2. Psychotherapie-Richtlinien
3. Psychotherapie-Vereinbarung (EK und PK)
4. Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP)